Finanzielle Sicherheit im (Fern-)Studium
Sowohl ein Fern- als auch ein Direktstudium ist mit großen finanziellen Belastungen verbunden. Deshalb stellt sich bei den meisten Personen, die sich für eine berufliche Weiterbildung oder ein Studium interessieren nicht nur die Frage, für welchen Studiengang und für welche Hochschule sie sich entscheiden sollen, sondern auch, wie sie die anfallenden Studiengebühren und die Lebenshaltungskosten finanzieren. Fernstudenten haben dabei den großen Vorteil, dass sie oft berufstätig sind und so über ein festes und geregeltes Einkommen verfügen. Zur Finanzierung ihrer Studiengebühren können sie außerdem noch einige zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen.
Aufstiegsstipendium und Bildungsprämie
Ein Aufstiegsstipendium wird von der „SBB Stiftung für Begabtenförderung“ vergeben. Die maximale Förderhöhe beträgt hier 1.700 EUR pro Jahr. Es handelt sich dabei um einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Antragsberechtigt sind studienwillige Personen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung über eine Berufstätigkeit erworben haben. Mit dem Aufstiegsstipendium kann sowohl ein Voll- als auch ein Teilzeitstudium gefördert werden. Es muss sich dabei jedoch um ein Erststudium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule handeln. Berufstätige, die ein Fernstudium oder eine Weiterbildung absolvieren und deren jährliches Bruttoeinkommen nicht höher als 25.600 EUR liegt, können eine Bildungsprämie vom Staat erhalten. Die maximale Höhe dieser Prämie beträgt 500 EUR.
Weitere Fördermöglichkeiten
Zusätzliche Fördermöglichkeiten ergeben sich durch das Weiterbildungssparen. Dabei kann das Geld aus den vermögenswirksamen Leistungen oder aus anderen Sparverträgen für die Weiterbildung genutzt werden. Im Rahmen des „Festo Bildungsfonds“ haben Studierende der Fachrichtungen Maschinenbau und Wirtschaftsinformatik die Möglichkeit, einen Betrag von bis zu 40.000 EUR für ihre Lebenshaltungskosten und ihre Studiengebühren zu erhalten. Diese müssen allerdings nach Abschluss des Studiums zurückgezahlt werden.
Steuerliche Absetzbarkeit von Studiengebühren
Grundsätzlich können die Studiengebühren für ein Erststudium bis zur Höhe von 4.000 EUR jährlich als Sonderausgaben bei der Einkommenssteuererklärung berücksichtigt werden. Kosten für ein Aufbaustudium sind sogar in voller Höhe absetzbar. Selbstständige und Freiberufler können die Aufwendungen für eine Weiterbildung oder für ein Fernstudium als Betriebsausgaben geltend machen.
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