Fernuni Hagen schließt Kooperationsvertrag mit der Agentur für Arbeit

Die Fernuniversität in Hagen hat einen Kooperationsvertrag mit der Agentur für Arbeit geschlossen, der am 11. April 2011 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Grundlage dieses Kooperationsvertrages ist eine Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, den Landesrektorenkonferenzen, den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen und der Bundesagentur für Arbeit.

Koordination der einzelnen Angebote

Beide Vertragspartner wollen künftig ihre Angebote koordinieren, um Studieninteressenten eine wirksamere Unterstützung bei der Wahl ihres Studienfaches und bei der beruflichen Orientierung zu geben. Dabei sollen die Beratungsangebote in den Studienzentren der Fernuniversität und bei der Arbeitsagentur verbessert und optimiert werden. Darüber hinaus möchte die Agentur für Arbeit durch gezielte Werbemaßnahmen dazu beitragen, dass die Studienangebote der Fernuni Hagen in Nordrhein-Westfalen bekannter werden. Hierfür sollen auch Kontakte zu verschiedenen Arbeitgebern der Region geknüpft werden. Der Fernuni Hagen soll außerdem die Möglichkeit gegeben werden, sich auf den unterschiedlichsten Arbeitsmarkt- und Studienorientierungsbörsen der Arbeitsagentur zu präsentieren. Verschiedene Informationsveranstaltungen im Regionalzentrum der Fernuni Hagen sollen sowohl den Studierenden als auch den Studieninteressenten einen Einblick in das Fernstudium geben und darüber hinaus Perspektiven für den Arbeitsmarkt aufzeigen.

Studium für beruflich Qualifizierte und Arbeitslose

Wer ein Studium an der Fernuni Hagen beginnen möchte, benötigt dafür in der Regel die allgemeine oder die fachgebundene Hochschulreife. Unter bestimmten Voraussetzungen haben jedoch auch beruflich qualifizierte Personen die Möglichkeit, ein Studium ihrer Wahl zu beginnen. Zu dieser Thematik bietet die Agentur für Arbeit in Hagen eine spezielle Beratung an. Ein Studium an der Fernuni Hagen steht grundsätzlich auch Arbeitslosen und Hartz IV-Empfängern offen. Diese müssen allerdings darauf achten, dass sie sich bei der Fernuni Hagen nur als Teilzeit- und nicht als Vollzeitstudent einschreiben. Ein Teilzeitstudium bietet die Gewähr dafür, dass die Arbeitslosen auch weiterhin dem Arbeitsmarkt uneingeschränkt zur Verfügung stehen und trotzdem alle Studien- und Prüfungsbestimmungen der Fernuni Hagen erfüllen können. Aus diesem Grunde stellt ein Teilzeitstudium an der Fernuni Hagen auch keinen Hinderungsgrund für den Bezug von Arbeitslosengeld I oder II dar.

One Comment

  • Alicia sagt:

    Ich absolviere zur Zeit auch ein Teilzeitstudium an der Fernuni. Als Teilzeitstudent würde man, wie im Artikel beschrieben, auch ALG erhalten, als Vollzitstudent hätte man Anspruch auf Bafög.

    Einen erkennbaren Unterschied zwischen Voll- und Teilzeitstudium gibt es bei der Modulbelegung jedoch nicht. Man kann bei beiden Varianten selbst entscheiden, wie viele Module man pro Semester belegen möchte. So kann man das Teilzeitstudium auch schneller, bzw. das Vollzeitstudium langsamer absolvieren, als die Regelstudienzeit es besagt.

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