Fernuni Hagen – Erweiterung des BA-Studienganges „Politik- und Verwaltungswissenschaft“

Zum Sommersemester 2012 erweitert die Fernuniversität Hagen ihren BA-Studiengang „Politik- und Verwaltungswissenschaft“ um den Fachschwerpunkt „Soziologie“. Dadurch entfällt der bisherige BA-Studiengang „Soziologie.“ Mit ihrem neuen BA-Studiengang möchte die Fernuni Hagen alle Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltungen ansprechen, die an einer fachübergreifenden Weiterbildung auf hohem Niveau interessiert sind. Interessenten müssen entweder die allgemeine oder die fachgebundene Hochschulreife besitzen. Alternativ dazu können sie sich auch über ein Akademiestudium mit anschließender Hochschuleignungsprüfung qualifizieren. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die Fernuni Hagen.

Basis- und Vertiefungsphase

Das Studium beginnt mit einer Basisphase, in der sich die Teilnehmer ein umfassendes Grundlagenwissen auf allen Gebieten erwerben. In der anschließenden Vertiefungsphase können sie dann ihre Schwerpunkte individuell setzen und sich im Bereich der Politikwissenschaft, Verwaltungswissenschaft oder Soziologie spezialisieren. In jedem Fachbereich müssen vier Pflichtmodule absolviert werden. Darüber hinaus müssen noch zwei weitere Module aus den anderen beiden Fachbereichen ausgewählt und entsprechend bearbeitet werden. Ein fachübergreifendes Methodenmodul ist für alle Teilnehmer Pflicht.

Die Politikwissenschaft hat die internationalen Beziehungen und die verschiedenen Regierungsformen in Deutschland und in Europa zum Inhalt. In der Verwaltungswissenschaft geht es um eine vergleichende Analyse der Verwaltungstätigkeiten und die Soziologie beschäftigt sich vor allem mit der theoretischen und gegenstandsbezogenen Analyse von Organisationen im Bereich der Verwaltungen, der politischen Verbände und der Wirtschaftsorganisationen.

Regelungen zur Studienordnung

Durch den neu geschaffenen Studiengang sind ab dem Sommersemester 2012 keine Neueinschreibungen in die beiden BA-Studiengänge „Politik- und Verwaltungswissenschaften“ sowie „Soziologie“ mehr möglich. Die bisherigen Studenten haben jedoch die Wahl, ob sie in ihren alten Studiengängen verbleiben oder sich in den neuen Studiengang umschreiben lassen möchten. Entscheiden sie sich für einen Verbleib im alten Studiengang, dann müssen sie ihr Studium bis spätestens 2019 abgeschlossen haben. Erst dann tritt die alte Studienordnung außer Kraft, was zur Folge hätte, dass sie ihr Studium nicht mehr ordnungsgemäß abschließen könnten. Eine Umschreibung in den neu geschaffenen Studiengang ist jederzeit möglich. Dabei werden die bisher erworbenen Leistungsnachweise in der Regel auch in vollem Umfang anerkannt.

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